21. März, 2007
Reisepaß und Geburtsurkunde
Die Sache mit der Geburtsurkunde letzte Woche hat mir keine Ruhe gelassen. Zumal Norbert und Michael darauf hingewiesen haben, daß es nicht rechtens sein kann, die Ausstellung eines Reisepaß bei fehlender Geburtsurkunde zu verweigern.
Also bin ich heute noch einmal zum Einwohnermeldeamt gegangen und habe höflich aber bestimmt darauf bestanden, daß diese Regelung geändert wird – worauf mich die Damen an den „Geschäftsleitenden Beamten“ M., also den obersten Beamten im Rathaus Moosburg, verwiesen.
M. scheint lieber selber zu reden, als zuzuhören – und so redete er von dem Datenabgleich, schließlich könne ja in den Personalausweisen die Daten falsch sein, und was sie schon für Daten von anderen Standesämtern bekommen hätten die falsch gewesen wären, und daß sie ja sicher gehen müßten, daß die Daten stimmen, und daß selbst Reisepässe falsch sein könnten, vielleicht ein oder zwei von tausend, aber immerhin, und wenn ich jetzt, also nur als Beispiel, einen Doktortitel vom Personalausweis auf den Reisepaß übertragen lassen wolle, dann würden sie sich ja auch Beurkundung noch einmal kopieren und hier in Moosburg zu den Akten legen, und es würde ja sicher niemand hier im Rathaus den Bürger gängeln wollen, und man müsse aber doch sicher sein…
Wie gesagt – M. redet scheinbar gern. Ich werde in solchen Fällen oft sehr kühl und beharre ruhig auf dem Kern des Problems. In diesem Fall: Seine Mitarbeiterinnen haben mir trotz Vorlage meines Personalausweises die Ausstellung eines Reisepaß verweigert mit der Begründung, ich müßte zusätzlich meine Geburtsurkunde vorlegen. Und das ist (mit Verweis auf das BMI, danke Michael) nicht rechtens.
Er versprach, er werde das noch einmal prüfen und sich bei mir melden – und seinen Mitarbeiterinnen im Einwohnermeldeamt gegebenenfalls neue Weisung geben. Ich bin gespannt.
Nachtrag: M. hat gerade angerufen – die Rechtslage sei „nicht eindeutig“ und er habe seine Mitarbeiterinnen angewiesen, das künftig „nicht mehr so eng“ zu sehen. So formuliert man das, wenn man das eigene Gesicht wahren möchte. Mit anderen Worten, sie werden auch weiterhin nach einer Geburtsurkunde fragen, aber die Ausstellung eines Reisepaß nicht mehr verweigern. Ich habe es jetzt dabei belassen. Man muß ja nicht immer alles so eng sehen und noch einen drauf setzen.
2 Kommentare to “Reisepaß und Geburtsurkunde”
Ach Onkel Niels…
Ich denke einfach, es ist den Damen und Herren Suspekt, daß Du den Wunsch hast, eine Reise im Ausland zu machen, so von wegen Braindrain, Steuerflucht, ökologischen Bedenken und so weiter.
Und was mich ja noch viel mehr beunruhigt: Du kannst Deine eigene Geburt nicht beglaubigen? Mit anderen Worten, es gibt keinen offiziellen Beweis für Deine Geburt und damit Deine Existenz? Vielleicht gibt es Dich ja gar nicht wirklich. Kriege ich in diesem Fall Deine Kameraausrüstung?
Andreas am 21. März, 2007 um 9:21 pm
…und abgesehen davon will ich erstmal Deine GEBURTSTAGSURKUNDE sehen! Ansonsten gibt es keine Glueckwuensche!
Andreas am 27. März, 2007 um 11:40 pm